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Staatliche Förderungen für Ihre energetische Sanierung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt staatliche Zuschüsse und Kredite für energetische Modernisierungen und wird von zwei Institutionen organisiert: dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der KfW-Bank. Für viele Förderprogramme ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten Voraussetzung und erleichtert Ihnen die erfolgreiche Antragstellung. 

Welche Förderungen gibt es?

  • Einzelmaßnahmen (BEG-EM)
    Förderung z. B. für Dämmung, Fenster- oder Heizungstausch.
  • Wohngebäude-Sanierung (BEG-WG)
    Förderung mit Tilgungszuschuss über die KfW bei Komplettmodernisierungen.
  • Energieberatung & Planung
    Begleitende Leistungen, wie Nachweise oder ein individueller Sanierungsfahrplan, können ebenfalls gefördert werden.

Wichtig: Förderung darf erst vor Beginn der Maßnahmen beantragt werden. Anträge werden abgelehnt, wenn Maßnahmen schon begonnen haben

So läuft die Fördermittel-Beantragung ab

Staatliche Fördermittel können Sie nicht „einfach so“ erhalten – es braucht einen strukturierten Ablauf mit den richtigen Nachweisen. Wir unterstützen Sie von der Antragstellung bis zur Auszahlung.

Nachweise für Ihre Förderung

Für die Antragstellung sind je nach Förderart bestimmte Nachweise notwendig:

  • BAFA (BEG-EM)
    Technische Projektbeschreibung (TPB) & Technischer Projektnachweis (TPN).
  • KfW (BEG-EM / BEG-WG)
    Bestätigung zum Antrag (BzA) und Bestätigung nach Durchführung (BnD).

Für diese Nachweise gibt es bis zu 50 % Förderung der Beratungskosten.

Kontakt aufnehmen

Ablauf Schritt für Schritt

BAFA-Förderung (Einzelmaßnahmen)

1. Energieeffizienz-Experten beauftragen
Wir erstellen die nötigen technischen Unterlagen und prüfen Ihre Angebote.

2.Vertrag mit Fachbetrieb abschließen
Dieser muss eine aufschiebende Bedingung zur Förderzusage enthalten.

3. Förderantrag stellen
Mit TPB und Vertrag im BAFA-Portal.

4. Zuwendungsbescheid abwarten
Nach positiver Prüfung erhalten Sie den Bescheid.

5. Maßnahme durchführen

6. Nachweis einreichen & Auszahlung erhalten
Nach Abschluss reichen wir den TPN mit der Schlussrechnung ein.

KfW-Zuschuss bzw. -Kredit Für Heizungs- oder Effizienzhaus-Förderungen:

1. Beratung und Bestätigung zum Antrag (BzA) einholen.

2. Fachvertrag abschließen

3. KfW-Antrag stellen (Portal oder über Hausbank).

4. Nach erfolgreicher Prüfung: Maßnahme durchführen.

5. Nachweis hochladen (BnD) und Zuschuss/Kredit erhalten.

Wir unterstützen Sie bei:

  • der Auswahl der passenden Förderprogramme
  • der Erstellung aller notwendigen Nachweise
  • der Antragstellung und Kommunikation mit BAFA/KfW
  • der Organisation und Prüfung Ihrer Unterlagen

So sichern Sie sich maximale Förderbeträge bei möglichst geringem Aufwand.

Unser Angebot für Sie Wir begleiten Sie professionell bei:

Welche Förderungen gibt es 2025 für Gebäudesanierungen?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist die zentrale Förderung für Sanierungen von Wohngebäuden. Das BAFA gewährt aktuell Zuschüsse von 15% auf Sanierungskosten von bis zu 30.000€ pro Wohneinheit für Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung, Lüftungsanlagen und Smart-Home-Systemen  (mit iSFP-Bonus 20% auf bis zu 60.000 €). 
Für diesen Zuschuss kann ein Ergänzungskredit über das Programm KfW 358/359 beantragt werden. 
Darüber hinaus bietet das KfW Programm 261 zinsgünstige Kredite mit bis zu 150.000€ pro Wohneinheit für Sanierungen zum Effizienzhaus an mit Tilgungszuschüssen von 5% bis 45%. 
Weitere Informationen zu aktuellen Förderprogrammen erhalten Sie auf den Webseiten der BAFA und der KfW.

Welche Förderungen gibt es 2025 für einen Heizungsaustausch?

Die KfW bezuschusst eine klimafreundliche Heizung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu maximal 70%. 
Für diesen Zuschuss kann ein Ergänzungskredit über das Programm KfW 358/359 beantragt werden. 
Weitere Informationen zu aktuellen Förderprogrammen erhalten Sie auf den Webseiten der BAFA und der KfW.

Welche Förderung gibt es 2025 für Neubauten?

Neubauten erhalten zinsgünstige KfW-Kredite für besonders klima¬freundliche Immobilien und/ oder selbst genutzte Immobilien. Um das passende Programm zu finden, besuchen Sie die Website der KfW und finden Unterstützung bei Ihrem Bankberater.

Welche Nachweise sind für einen Förderantrag erforderlich?

Für die Auszahlung der Fördermittel verlangen BAFA und KfW spezifische Nachweise, die von einem Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmer erstellt werden müssen. Bei BAFA-Fördermitteln handelt es sich um die Technische Projektbeschreibung (TPB) und den Technischen Projektnachweis (TPN). Für KfW-Fördermittel werden die Bestätigung zum Antrag (BzA) sowie die Bestätigung nach Durchführung (BnD) benötigt. BzA als auch TPB müssen vor Antragstellung der Fördermittel ausgestellt werden. Die Ausstellung der Nachweise wird zu 50 Prozent von der BAFA bzw. KfW gefördert, sodass Sie nur die Hälfte der Erstellungskosten tragen. 

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