Für die dargestellten Zuschussförderungen einer Sanierungsmaßnahme oder eines Heizungstauschs der BEG EM kann der zinsgünstige Ergänzungskredit KfW 358/359 beantragt werden.
Der Zuwendungsbescheid darf dabei nicht länger als 12 Monate zurückliegen und der Förderzuschuss noch nicht ausgezahlt sein.
Bei der Beantragung des Ergänzungskredits unterstützt Sie Ihre Hausbank.