Förderungen im Überblick

Staatliche Förderungen für Gebäudesanierung

Bundesförderung für effiziente Gebäude - BEG

Die staatliche Förderung für energetische Gebäudesanierung wird auf Bundesebene über zwei Institutionen organisiert:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Dabei sind die gesamten Förderprogramme für Sanierungsmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt und unter den beiden genannten Insitutionen aufgteilt.
Folgend finden Sie eine Übersicht der staatlichen Unterstützungen, die nicht nur für die Umsetzung Ihrer Sanierungsmaßnahmen, sondern auch für alle vorbereitenden und begleitenden Schritte bereitgestellt werden.

Übersicht aktueller Bundesförderungen

Ergänzung zur Fachplanung und Baubegleitung:
Zu den förderfähigen Leistungen zählen unter anderem der Hydraulische Abgleich (inkl. Berechnungen) und die Erstellung aller notwendigen Nachweise für die Förderanträge, z. B.:
  • TPB / TPN (für BAFA)
  • BzA / BnD (für KfW)

Förderbedingungen

Generell gilt, dass die Nutzung von Fördermitteln aus der BEG an bestimmte Anforderungen geknüpft ist. Eine zentrale Voraussetzung ist die Einbindung eines zertifizierten Energie-Effizienz-Experten zur Planung, Antragstellung und fachgerechten Begleitung der Sanierungsmaßnahmen. Weiterhin muss die Förderung vor Beginn der Maßnahme beim BAFA oder der KfW beantragt werden. Erst danach darf mit der Fachplanung oder Ausführung begonnen werden.
An dieser Stelle ist, unter Vorbehalt der Richtigkeit, eine Übersicht der Fördervoraussetzungen aufgeführt. Es sei darauf hingewiesen, dass diese Tabelle weder vollständig ist, noch die Gesamtheit der dargestellten Förderungen aufgreift. Vielmehr soll diese Darstellung erste Hinweise für die Eignung geplanter Sanierungsvorhaben bieten. Für detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen empfehlen wir einen Blick in die Veröffentlichungen der verantwortlichen Insitiutionen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM)
Allgemeine Voraussetzungen:
  • Das Vorhaben muss in Deutschland durchgeführt werden.
  • Die Maßnahme muss zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus führen.
  • Geförderte Anlagen oder Gebäudeteile sind mindestens zehn Jahre lang zweckentsprechend zu nutzen.
  • Die Förderung muss den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
  • Die Förderung muss nach dem geltenden Ordnungsrecht (z.B. GEG) möglich sein.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Besondere Voraussetzungen für den Heizungstausch:
  • Die Heizungsanlage muss zumindest teilweise erneuerbare Energien nutzen (für KfW-Förderung).
  • Die Heizungsanlage muss bestimmte technische Anforderungen erfüllen (für KfW-Förderung).
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG-WG)
Allgemeine Voraussetzungen:
  • Sanierung bestehender Wohngebäude auf ein Effizienzhaus-Niveau (EH 85 bis EH 40 sowie Denkmal)
  • Es muss sich um ein bestehendes Wohn- oder Nichtwohngebäude in Deutschland handeln. Neubauten sind für diese Förderung nicht vorgesehen (Ausnahme: Effizienzhaus-Stufe mit Fachplanung über KfW).
  • Die Baubegleitung wird nur gefördert, wenn gleichzeitig eine förderfähige Sanierungsmaßnahme durchgeführt wird (z. B. Dämmung, Fenstertausch, Heizungsoptimierung, etc.).
  • Die geplanten Maßnahmen müssen den technischen Vorgaben der BEG entsprechen. Der Experte prüft und dokumentiert diese.
Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Allgemeine Voraussetzungen:
  • Ihr Gebäude steht in Deutschland.
  • Der Bauantrag für das Wohngebäude liegt mindestens zehn Jahre zurück.
  • Das Gebäude dient überwiegend zum Wohnen.
Kontakt
Arthur Stief
Energieeffizienz-Experte
Energieberatung Stief
Münsterstr. 5
59065 Hamm
Tel: 0170 71 66 196
info@energieberatung-stief.com