Ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B ist gesetzlich verpflichtend,
wenn Sie eine neue Heizungsanlage einbauen.
Vorteile die auch freiwillig eine sinnvolle Lösung darstellen:
✅ Gleichmäßige Wärmeverteilung und Raumtemperaturen
✅ Geringere Rücklauftemperaturen und Heizkosten
✅ Einsparungen der Heizenergie von bis zu 15 %
✅ Weniger Energieverluste & CO₂-Ausstoß
✅ Längere Lebensdauer der Heiztechnik