Ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B ist gesetzlich verpflichtend,
wenn Sie eine neue Heizungsanlage einbauen.
Vorteile die auch freiwillig eine sinnvolle Lösung darstellen:
✅ GleichmĂ¤ĂŸige Wärmeverteilung und Raumtemperaturen
✅ Geringere RĂ¼cklauftemperaturen und Heizkosten
✅ Einsparungen der Heizenergie von bis zu 15 %
✅ Weniger Energieverluste & COâ‚‚-AusstoĂŸ
✅ Längere Lebensdauer der Heiztechnik